SAMES Sprengtechnische Lehrgänge
Gewerbliches Lehrprogramm
Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten
5 Tage = 40 UE
Grundlehrgang für Kultursprengungen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken
5 Tage = 40 UE
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Verwenden - mit pyrotechnischen Gegenständen
4 Tage = 32 UE
Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken
5 Tage = 40 UE
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und
Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Sätzen in Theatern und
vergleichbaren Einrichtungen
5 Tage = 36 UE
Sonderlehrgang für für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und
Wiedergewinnen - mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder
Fernsehproduktionsstätten
5 Tage = 32 UE
Sonderlehrgang für Großbohrlochsprengungen
5 Tage = 40 UE
Für weitere Informationen zu den oben aufgeführten Lehrgängen setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Vielen Dank.
Wiederholungslehrgang
für Inhaber einer Erlaubnis nach den §§ 7 und 27 des Sprengstoffgesetzes
und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die
Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen
1 Tag = 8 UE
Alle Erlaubnis- bzw. Befähigungsschein-Inhaber, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen, müssen vor Ablauf von 5 Jahren nach Ausstellungsdatum an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang teilnahmen, sonst ist in der Regel eine behördliche Verlängerung kaum möglich. Überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse das Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum der Erlaubnis/des Befähigungsscheines.
Falls Sie sich für den Wiederholungslehrgang anmelden möchten, drucken Sie bitte dieses Anmeldeformular aus, und faxen es uns an die Nummer 02774/1262.
Nächster Termin
Montag, 14. November 2011
in Wissenbach
Dauer: 1 Tag / 8 UE
Gebühren: € 220
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an unter:
02774 - 1263