Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten
5 Tage = 40 UE

Grundlehrgang für Kultursprengungen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken
5 Tage = 40 UE

Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Verwenden - mit pyrotechnischen Gegenständen
4 Tage = 32 UE

Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken
5 Tage = 40 UE

Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen
5 Tage = 36 UE

Sonderlehrgang für für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten
5 Tage = 32 UE

Sonderlehrgang für Großbohrlochsprengungen
5 Tage = 40 UE

Wiederholungslehrgang für Inhaber einer Erlaubnis nach den §§ 7 und 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen
1 Tag = 8 UE

Termin:
Montag, 15. März 2010 in Eschenburg-Wissenbach

Falls Sie sich für den Wiederholungslehrgang anmelden möchten, drucken Sie bitte
dieses Anmeldeformular aus, und faxen es uns an die Nummer 02774/1262.

Alle Erlaubnis- bzw. Befähigungsschein-Inhaber, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen, müssen vor Ablauf von 5 Jahren nach Ausstellungsdatum an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang teilnahmen, sonst ist in der Regel eine behördliche Verlängerung kaum möglich. Überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse das Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum der Erlaubnis/des Befähigungsscheines.

Für weitere Informationen zu den oben aufgeführten Lehrgängen
setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Vielen Dank.