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| Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten 5 Tage = 40 UE Grundlehrgang für Kultursprengungen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Verwenden - mit pyrotechnischen Gegenständen Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen Sonderlehrgang für für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten Sonderlehrgang für Großbohrlochsprengungen Wiederholungslehrgang für Inhaber einer Erlaubnis nach den §§ 7 und 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen Termin:
Falls Sie sich für den Wiederholungslehrgang anmelden möchten, drucken Sie bitte Alle Erlaubnis- bzw. Befähigungsschein-Inhaber, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen, müssen vor Ablauf von 5 Jahren nach Ausstellungsdatum an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang teilnahmen, sonst ist in der Regel eine behördliche Verlängerung kaum möglich. Überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse das Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum der Erlaubnis/des Befähigungsscheines. Für weitere Informationen zu den oben aufgeführten Lehrgängen |
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