SAMES Sprengtechnische Lehrgänge
Mindestalter eines Lehrgangteilnehmers
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, ab 18 Jahren kann es Ausnahmen geben.
1) Das Sprengstoffgesetz besagt in § 8, Absatz 2:
"...die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das 21. Lebensjahr nicht vollendet ist."
Dies gilt ohne Wenn und Aber für den gewerblichen Bereich.
2) Im nicht gewerblichen Bereich (hier für Schützen) kann es eine Ausnahme geben:
"...die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine
Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3, Satz 1, Nr. 1 in
Verbindung mit § 8, Nr. 2, Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche
Interessen nicht entgegenstehen."
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Rufen Sie uns an unter:
02774 - 1263
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