SAMES Sprengtechnische Lehrgänge
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Jeder Teilnehmer benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß der § 34 der 1. SprengV zum SrengG. Diese erhält man z. B. in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, NRW, Niedersachsen und Sachsen beim zuständigen Landratsamt. In anderen Bundesländern beim zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Amt für Arbeitsschutz.
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